Wir gehen bei
einer Beleihung
in Vorleistung.
Unser Mitglied muss keine Zahlung mehr leisten.
Alle Verwaltungsbeiträge sowie Zins & Tilgung werden mit den Geldgutschriften bezahlt.
DIE ZUKÜNFTIGEN GELDGUTSCHRIFTEN DER MITGLIEDSCHAFT DIENEN ALS SICHERHEIT FÜR DIE BELEIHUNG.
Eine Beleihung erfolgt ohne spezifischen Verwendungszweck, ohne Bonitätsprüfung und ist unabhängig vom Alter des Mitglieds.
Eine Beleihung kann beantragt werden, sofern die Mitgliedschaft seit mindestens 24 Monaten besteht, die Verwaltungsbeiträge vollständig entrichtet sind und die halbjährlichen Geldgutschriften einen Betrag von mindestens 500 EUR erreichen. Mit der Auszahlung der Beleihung ist es unserem Mitglied nicht mehr möglich, Änderungen an seiner Mitgliedschaft vorzunehmen.
Unsere Mitglieder profitieren von effizienten Angeboten, einer vielseitigen Produktpalette sowie von fortlaufenden Geldgutschriften.
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