Die Win-win-Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
 

Jeder Unternehmer kann zusätzliche Einkünfte
für seine Mitarbeiter generieren und dies

sogar mit Gewinn.
 

 

EINE UNTERSTÜTZUNG VON MITARBEITERN IST FÜR UNTERNEHMEN WESENTLICH EFFIZIENTER, WENN SIE MIT EINEM NACHHALTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN NUTZEN VERBUNDEN IST.

 

Die unternehmerischen Vorteile sind überzeugend, wichtig und gewinnbringend.

Mitarbeiter erhalten zusätzliche Einkünfte. Dies stärkt wesentlich das Zugehörigkeits-gefühls der Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen und fördert deren Motivation. Die Produktivität innerhalb des Unterneh-mens wird gesteigert.

Die Einkünfte der Mitarbeiter können in jährlichen Intervallen erhöht werden. Dies verringert Mitarbeiterfluktuationen und Abwerbungen.

Die Rekrutierungschancen für Fachkräfte und selbtständige sowie für externe Mitarbeiter verbessern sich erheblich.

Finanzielle Einbußen bei Kündigungen lassen sich minimieren.

 

 

Die Auszahlungen der Mitarbeitereinkünfte erfolgen üblicherweise als Bonus oder Prämie (Sachbezug). Ob Bonus oder Prämie, für das Unternehmen sind sie als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sachbezüge wie Tankgutscheine, ÖPNV-Zuschüsse, Essenszuschüsse, Kinderbetreuungskosten … können sogar steuerfrei ausgezahlt werden; damit werden zusätzlich Lohnkosten eingespart.

 

Die über die Mitarbeitereinkünfte hinausgehenden, an den Unternehmer ausgezahlten Geldgutschriften, sind sofern sie für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Darüber hinaus sind Beiträge, abhängig von ihrer Einstufung als beispielsweise Werbungskosten, ebenfalls als Betriebsausgaben abzugsfähig.

 

FÜR DIESE WIN-WIN-LÖSUNG IST ES NICHT ERFORDERLICH, DASS DIE MITARBEITER DER GEMEINSCHAFT ANGEHÖREN; SIE KANN UNABHÄNGIG DAVON ANGEWENDET WERDEN. EINE BEISPIELSBERECHNUNG FINDET SICH IN DER PRÄSENTATION.

 

Selbst ohne die Nutzung von Steuervorteilen, werden die zusätzlichen Einkünfte der Mitarbeiter immer mit Gewinn realisiert.

 

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